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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 07.01.2009 |
Inhaltsverzeichnis:
1. Was bedeutet Rufnummerportierung? 2. Welche Kosten entstehen bei der Portierung? 3. Wie wird die Portierung beantragt? 4. Welche Besonderheiten sind bei Prepaid-Karten zu beachten?
Wer einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließt, bekommt für sein
Handy automatisch eine Rufnummer des Netzbetreibers zugeteilt. Was aber tun,
wenn bereits ein Vertrag bei einem anderen Anbieter bestand, und die Nummer
behalten werden soll? Hier hilft die so genannte Rufnummernportierung:
Sie bezeichnet die Mitnahme der bisherigen Rufnummer bei einem Wechsel des
Telekommunikationsanbieters. Seit dem 1. November 2002 sind auch die
Mobilfunkanbieter verpflichtet, ihren Kunden diesen Service zu bieten. Hier
wird das Verfahren der Rufnummernportierung als Mobile Number Portability
(MNP) bezeichnet.
Die Vorgängerinstitution der heutigen Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), hatte jedem Mobilfunk-Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen. Somit "gehört" eine Mobilfunk-Rufnummer nicht dem jeweiligen Anbieter, sondern dem Kunden. Nach den Vorgaben der Behörde haben die Anbieter in Deutschland einheitliche Richtlinien für die Portierung geschaffen.
Bei Rufnummernmitnahme bleibt auch die Netzvorwahl erhalten
Übersicht der Abfragemöglichkeiten bei den Netzbetreibern
T-Mobile ermöglicht zudem mittels der 01805-001133 eine Abfrage, ob eine Rufnummer bereits portiert wurde. Darüber hinaus bieten Service-Provider zum Teil abweichende Möglichkeiten, das Netz eines Gesprächspartners zu ermitteln. So ist bei Talkline die Abfrage lediglich per SMS an die Kurzwahl 2000 möglich. Als Inhalt muss hier ebenfalls die Rufnummer übermittelt werden, die Antwort kommt per Kurzmitteilung zurück. Bei debitel ist eine Internet-Abfrage möglich. Der Provider freenet, zu dem mittlerweile unter dem Namen freenetMobile auch das mobilcom-Angebot gehört, bietet keine unternehmenseigene Möglichkeit, das Netz zu ermitteln. Hier kann aber auf die Abfrage des jeweiligen Netzbetreibers zurückgegriffen werden, in dessen Netz das Angebot realisiert wird.
Bisherige Mailboxnummer bleibt bestehen
Nach der Portierung kann das bisher verwendete Handy in der
Regel problemlos weiter genutzt werden, Ausnahme bilden hier lediglich sehr
alte Handy-Modelle, die nur eine Netzfrequenz (900 oder 1800 MHz)
unterstützen. Zu beachten ist zudem das Problem einer möglichen
SIM-Lock-Sperre bei Prepaid-Handys. nächste Seite: Welche Kosten entstehen bei der Portierung? Anzeige:
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